Im Rahmen der AWS-Investitionsprämie werden diverse Investition für Betriebe und Landwirtschaften gefördert.
Die Förderhöhe beträgt für die Bereiche 14% in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Andere Investitionen werden mit 7% gefördert.
Investitionen wie PV-Anlagen werden somit mit 14% gefördert zusätzlich zu anderen Förderungen wie OeMAG oder Klimafond.
Um die geplanten Maßnahmen fördern zu können muss mit dem Vorhaben bis spätestens 28.02.2021 begonnen werden. Als beginn der Maßnahme zählt bereits eine offizielle Beauftragung. Abgeschlossen müssen die Maßnahmen bis spätestens 28.02.2022 werden.
Abhängig ob der Betrieb zum Vorsteuerabzug berechtigt ist wird die Förderung vom Brutto- oder Nettobetrag gefördert. Achtung im Falle einer Landwirtschaft mit Pauschalierter Gewinnermittlung wird die Förderung ebenfalls vom Nettobetrag berechnet.
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