Oft wird mit besonders günstigen Energieausweisen geworben, die allerdings nicht den rechtlichen Anforderungen genügen. In einem Rechtsgutachten von Mag. Dr. Alfred Popper im Auftrag von IfEA Institut für Energieausweis GmbH wurde festgestellt, dass ein Energieausweis für Bestandsgebäude ohne Ortsaugenschein des Erstellers unzulässig ist.
Besonders oft werden billige Energieausweise nur auf Basis von Plänen und Photos erstellt ohne eine Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes.
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