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Gutachten & Anlagenüberprüfungen

Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit überprüfen wir von anderer Seite verfasste Projektunterlagen auf Richtigkeit, Wirtschaftlichkeit und auf Übereinstimmung mit den relevanten Normen, behördlichen Auflagen und Gesetzen. Bestehende haustechnische Anlagen werden von uns auf werkvertragsmäßige Übereinstimmung und Mangelfreiheit geprüft. Bei Schadensfällen und Störungen im Bereich der Elektrotechnik werden diese von uns aufgenommen, analysiert und dem Verursacher zugeordnet.

  • Privatgutachten

  • Fehleranalyse

  • Ertragsgutachten für Photovoltaikanlagen

  • Schadensbegutachtung für Versicherungen

Die Anlagenüberprüfung von Elektroanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Anlagen zu gewährleisten. In Österreich sind sowohl gewerbliche als auch private Eigentümer von Elektroanlagen dazu verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen. Diese Maßnahme dient nicht nur der Vermeidung von Unfällen, sondern kann auch zur Erkennung von Problemen beitragen, die zu teuren Reparaturen führen könnten.

Welche Anlagenüberprüfungen bieten wir an:

  • Erstprüfung und Wiederkehrende Überprüfungen von PV-Anlagen

  • Überprüfungen von Elektroanlagen im Privaten und Gewerblichen Bereich

  • Erdungsanlagen

  • Blitzschutzanlagen

  • NA-Schutz bei PV-Anlagen

Gewerbliche Anlagenüberprüfung:

Im gewerblichen Bereich ist die Anlagenüberprüfung von Elektroanlagen in der ÖVE/ÖNORM E 8101 Teil 6 geregelt. Die Norm schreibt vor, dass die Überprüfung durch eine dafür befugte Person oder Organisation, zum Beispiel durch einen konzessionierten Elektrotechnikunternehmen, durchgeführt werden muss. Die Häufigkeit der Überprüfungen variiert je nach Art der Anlage und den spezifischen Betriebsbedingungen, liegt jedoch in der Regel bei mindestens einmal pro Jahr.

Die Überprüfung umfasst eine Sichtkontrolle der Anlage, eine Überprüfung der elektrischen Schutzeinrichtungen und eine Messung der Isolation und des Schutzleiterwiderstands. Nach Abschluss der Überprüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der die Ergebnisse und eventuelle Mängel dokumentiert.

Private Anlagenüberprüfung:

Auch für private Elektroanlagen sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungspflicht für private Anlagen ist in der ÖVE/ÖNORM E 8101 Teil 6 festgelegt. Privatpersonen sind dazu angehalten, ihre Elektroanlagen alle 10 Jahre durch einen konzessionierten Elektrotechniker überprüfen zu lassen. Auch hier werden bei der Überprüfung die elektrischen Schutzeinrichtungen, der Isolationszustand und der Schutzleiterwiderstand gemessen und bewertet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die ordnungsgemäße Wartung und Überprüfung von Elektroanlagen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essentiell für die Sicherheit der Nutzer ist. Eine nicht korrekt funktionierende oder beschädigte Elektroanlage kann zu schweren Unfällen, wie z.B. einem elektrischen Schlag oder einem Brand, führen. Daher sollte die regelmäßige Überprüfung von Elektroanlagen immer eine hohe Priorität haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anlagenüberprüfung von Elektroanlagen in Österreich eine gesetzliche Pflicht ist, die sowohl von gewerblichen als auch von privaten Eigentümern eingehalten werden muss. Es ist empfehlenswert, einen qualifizierten Elektrotechniker mit der Durchführung dieser Überprüfungen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Anlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sicher betrieben werden kann.

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