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Wiederkehrende Überprüfung von Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sind wie alle elektrischen Anlagen einer Erst-Prüfung und später entsprechenden wiederkehrenden Überprüfungen zu unterziehen. Die Erstprüfung ist vor der Inbetriebnahme bzw. nach wesentlichen Änderungen an der Anlage wie z.B. Anlagenerweiterungen oder hinzufügen eines Stromspeichers durchzuführen. Die Überprüfung der Anlage hat nach der geltenden Fassung der ÖVE/ÖNORM 8101 zu erfolgen. Über die erfolgte Überprüfung und die Ergebnisse ist ein Prüfprotokoll zu erstellen.

Gemäß Elektrotechnikschutzverordnung sind elektrische Anlagen, und damit auch Photovoltaikanlagen einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Da es sich bei Photovoltaikanlagen um stark beanspruchte Systeme handelt, gibt es seitens des Kuratorium für Elektrotechnik die Empfehlung das Prüfintervall von 5 Jahren auf 3 Jahre zu verkürzen. Für die wiederkehrende Prüfung sind die Dokumente und Protokolle des Anlagenbuches bzw. des bundeseinheitlichen Prüfbefundes des KFE zu verwenden.

Durch die regelmäßige Überprüfung der Anlage können Beschädigungen an der Anlage frühzeitig erkannt werden und somit Gefahren vermieden werden. Weiters können fehlende Überprüfungen zu Problemen bei Versicherungsfällen in Fällen von Brand- oder Blitzschäden führen.



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Für eine kostenlose Beratung zu notwendigen Anlageüberprüfung kannst du dich jederzeit unter office@reb-consulting.at oder 0680/2158123 melden.


 
 
 

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