top of page

Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen


Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen sind auch einige Dinge im Zusammenhang mit der Steuerlichen Behandlung zu beachten.


Grundsätzlich ist zu beachten, dass die durch eine Photovoltaikanlage erzeugten Erträge durch den Verkauf bzw. die Eigennutzung des Stroms Einkommen im Sinne des Einkommenssteuerrechtes darstellen.

Weiters gilt es zu klären, ob durch die PV-Anlage eine Umsatzsteuerplicht entsteht.


Zu beachten gilt, dass die Möglichkeit besteht, beim Kauf der Anlage den sogenannten Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen, wodurch die beim Kauf bezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten werden kann. Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können ist es notwendig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Durch den Verzicht der Kleinunternehmerregelung wird durch das Finanzamt mittels Bescheides eine UID-Nummer verwegen welche beim Kauf der Anlage angegeben werden muss.


Im Falle der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges ist zu beachten, dass in diesem Fall für den Eigenverbrauch 20% Umsatzsteuer abgeführt werden müssen.

Bei der Lieferung des Überschussstroms an Wiederverkäufer / Energielieferanten ist keine Umsatzsteuer abzuführen, da in diesem Fall die Steuerschuld auf den Wiederverkäufer übergeht.


Quelle: PV-Austria STEUER–RATGEBER FÜR DEN BETRIEB VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN 2020-05


Für nähere Informationen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen würde ich vorschlagen einfach mit mir in Kontakt zu treten um den konkreten Fall zu besprechen.


Weitere Infos findest du auch unter:




298 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page